Artenschutzprüfung

Die artenschutzrechtlichen Belange sind bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren (z.B. Aufstellung von Bebauunsplänen, Baugenehmigungsverfahren, Immissionsschutzverfahren, Fließgewässer-Renaturierungen) zu prüfen. Die rechtliche Grundlage bildet § 44 BNatSchG, in dem es inhaltlich u.a. um Verbotstatbestände wie die Tötung, Störung und Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ausgewählter Arten geht.

Bei einer Artenschutzprüfung (ASP) wird geprüft, ob planungsrelevante Arten durch die Umsetzung des Vorhabens/Bauleitplanes erheblich beeinträchtigt werden bzw. ob die Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG erfüllt werden. Dazu werden sowohl die Daten aus dem Fachinformationssystem (FIS) „Geschützte Arten in NRW“ als auch die Ergebnisse der eigenen Geländebesichtigung ausgewertet.

Es handelt sich um ein dreistufiges Verfahren:
- Stufe I: Vorprüfung
- Stufe II: vertiefende Prüfung
- Stufe III: Ausnahmeverfahren

Aus dem Ergebnis der jeweiligen Stufe lässt sich ableiten, ob eine weitere Stufe erforderlich ist. Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (ASFB) ist das Gutachten, in dem der Ablauf und die Ergebnisse der Prüfung dargestellt werden.

Referenzen

Artenschutzprüfung Stufe I zur geplanten Erweiterung des ALDI-Parkplatzes an der Ewaldstraße in Herten, DHP Ingenieurgesellschaft mbH, Dortmund

Artenschutzprüfung Stufe I zum B-Plan 102 "Bahnhofsumfeld" der Stadt Werl, Stadt Werl, Abteilung Stadtplanung, Straßen und Umwelt

Artenschutzprüfung Stufe I zum geplanten Abriss des Hochhauses Ostseestraße 18 in Recklinghausen, Wohnungsgesellschaft Recklinghausen mbH, Recklinghausen

Artenschutzprüfung Stufe II zum Bebauungsplan Nr. 12, 6. Änderung (Sondergebiet Kuranlagen) in Erwitte – Bad Westernkotten, Solbad Westernkotten GmbH, Erwitte

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