
Biotopverbundplanungen
Das Thema Biotopverbund reicht bis in die 1970er Jahre zurück. Aktuelle Rechtsgrundlage sind § 20 und § 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), wonach mindestens 10 Prozent der Landesfläche für den Biotopverbund vorgesehen sind.
Fachlich geht es in dem Gesetz um drei Ziele: a) die Sicherung heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie deren Populationen, Lebensräume und Lebensgemeinschaften, b) die Bewahrung, Wiederherstellung und den Erhalt funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen und c) die Verbesserung des Natura 2000 Netzwerks.
Als Bestandteile dieses Verbundes sind Kernflächen, Verbindungsflächen und Vernetzungselemente vorgesehen. In den Biotopverbund sollen bestehende Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope und weitere Flächen eingehen, soweit sie für die Erreichung der Ziele geeignet sind.
LökPlan hat im Jahr 2011 bis 2014 im Auftrag des Umweltministeriums NRW ein Pilotprojekt für ein regionales Biotopverbundkonzept unter besonderer Berücksichtigung der Anpassung an den Klimawandel und den zielartenbezogenen Biotopverbund für den Regierungsbezirk Detmold erarbeitet.
Referenzen
Fortschreibung des Biotopverbundes im RP Detmold unter besonderer Berücksichtigung der Anpassung an den Klimawandel (Modellprojekt). Auftraggeber: LANUV NRW
Biotopverbundplanung für den Kreis Höxter unter besonderer Berücksichtigung der Anpassung an den Klimawandel. Auftraggeber: LANUV NRW
Landesweite Biotopverbundplanung für 54 klimasensitive Arten. Auftraggeber: MKUNLV NRW