FFH-Verträglichkeitsprüfung

In der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43EWG (FFH-RL) ist das Ziel verankert, den günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume (Anh. I) und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (Anh. II) von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren bzw. wiederherzustellen ("Verschlechterungsverbot").

Deshalb besteht bei Vorhaben (Projekte und Pläne), die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben die Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebietes (FFH-/Vogelschutzgebiet) erheblich beeinträchtigen können, gemäß § 34 BNatSchG die Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung. Dies kann also auch Vorhaben betreffen, die nicht innerhalb von Natura 2000-Gebieten liegen. Es können beispielsweise Immissionen durch die Luft in ein Natura 2000-Gebiet gelangen oder ein Vorhaben an einem Fließgewässer Auswirkungen auf ein flussabwärts gelegenes Natura 2000-Gebiet haben.

Es handelt sich um ein dreistufiges Verfahren:

- Stufe I: FFH-Vorprüfung
- Stufe II: Vertiefende Prüfung der Erheblichkeit
- Stufe III: Ausnahmeverfahren

Nur wenn erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können, ist die jeweils nächste Stufe erforderlich.

Stufe I: Eine FFH-Vorprüfung ist eine überschlägige Prognose, ob erhebliche Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in Betracht kommen.

Stufe II: In der vertiefenden FFH-Verträglichkeitsprüfung werden Vermeidungsmaßnahmen, Schadensbegrenzungsmaßnahmen und ggf. auch ein Risikomanagement konzipiert und anschließend geprüft, ob trotz dieser Maßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen auftreten.

Stufe III: Im Ausnahmeverfahren wird geprüft, ob die Ausnahmevoraussetzungen erfüllt sind, damit ein zunächst unzulässiges Vorhaben abweichend zugelassen werden darf.

Referenzen

FFH-Verträglichkeitsvorprüfung für das Vogelschutzgebiet: DE-4415-401 – „Hellwegbörde“ zur geplanten Erweiterung der Kläranlage Anröchte. Auftraggeber: Gemeinde Anröchte

FFH-Verträglichkeitsstudie für das FFH-Gebiet DE-4311-301 „In den Kaempen, Im Mersche & Langerner Hufeisen“ zum B-Plan Nr. 234„Viktoria-West“ Teil A in Lünen. Auftraggeber: Stadt Lünen

FFH-Verträglichkeitsvorprüfung für das FFH-Gebiet DE-4314-302 „Teilabschnitte Lippe- Unna, Hamm, Soest, Warendorf“ und das Vogelschutzgebiet DE-4314-401 „VSG Lippeaue zwischen Hamm u. Lippstadt mit Ahsewiesen“ zum Antrag für eine Maßnahme gem § 22 des Landeswassergesetzes (LWG) in Verbindung mit § 36 des Wasser- haushaltsgesetzes (WHG) – Lippe; Herzfeld. Auftraggeber: Ing.-Büro G. Jonasson GmbH

FFH-Verträglichkeitsvorprüfung für das VS-Gebiet: DE-4314-401 – VSG Lippeaue zwischen Hamm und Lippstadt mit Ahsewiesen zur geplanten Neuaufstellung des FNP der Stadt Lippstadt Auftraggeber: Stadt Lippstadt

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