Landschaftspflegerischer Begleitplan

Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) ist für die Genehmigung von Vorhaben, die einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen, erforderlich. Zu solchen Vorhaben zählen beispielsweise unter bestimmten Umständen die Errichtung von Stallungen oder der Straßenbau.

Rechtliche Grundlage ist § 17 BNatSchG. Das Gutachten besteht u.a. aus der Beschreibung des Vorhabens, der Darstellung der planungsrechtlichen Vorgaben und der Betrachtung der Schutzgüter im Bestand und der Bewertung des Eingriffs.

Es ist eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung enthalten und es werden Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich sowie zum Ersatz festgelegt. Die dazugehörigen Karten sind ebenfalls Bestandteil des LBP.

Referenzen

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung einer Windenergieanlage (Enercon E92) nördlich von Oberntudorf inkl. einer Landschaftsbildanalyse lt. Nohl (1993), Hermann Nolte, Paderborn

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