Landschaftsplan

Ein Landschaftsplan ist ein Instrument der Landschaftsplanung. Auf Gemeindeebene werden die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Landschaftsplänen dargestellt.

Die Grundlage des Landschaftsplanes bildet eine umfassende Analyse des Naturhaushaltes mit seinen natürlichen Lebensräumen und deren Wechselbeziehungen unter Berücksichtigung planerischer Vorgaben.

Dazu werden folgende Grundlagenkarten erstellt:
- Planerische Vorgaben
- Schutzgebiete und schutzwürdige Landschaftselemente
- Biotoptypen

Auf dieser Basis werden Entwicklungsziele und Festsetzungen entwickelt, die in folgenden Karten dargestellt werden:
- Entwicklungskarte
- Festsetzungskarte

All dies wird im Textteil des Landschaftsplanes dargestellt und erläutert und es werden textliche Festsetzungen getroffen. Zu einem Landschaftsplan wird auch eine Strategische Umweltprüfung (SUP) angefertigt, in der die Auswirkungen des Landschaftsplanes auf die einzelnen Schutzgüter bewertet werden.

Referenzen

Landschaftsplan Sassenberg. Auftraggeber: Kreis Warendorf

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