Maßnahmenkonzepte

Die FFH-Richtlinie der EU besagt, dass sich NATURA 2000-Gebiete in ihrem Erhaltungszustand grundsätzlich nicht verschlechtern dürfen.

Zur Umsetzung der FFH-Richtlinie wird in Nordrhein Westfalen für FFH-Gebiete (und Naturschutzgebiete) ein komprimierter Maßnahmenplan erstellt. Ein solches Maßnahmenkonzept (MAKO) dient dazu, die naturschutzfachlichen Standards der FFH-Richtlinie und die Anforderungen im Rahmen von Berichtspflichten zu erfüllen.

Dabei werden der Bestand und Gefährdungen erfasst, die Entwicklungsziele dargestellt und Maßnahmen zu deren Erreichung entwickelt.

Die Ergebnisse werden in Form von Karten (Bestandskarten sowie Ziel- und Maßnahmenkarten), einer Maßnahmentabelle, einem Erläuterungsbericht, ggf. vertiefenden Fachbeiträgen zu Spezialfragestellungen sowie Grafik- und Sachdatenbestand zur Integration in die Naturschutzdatenbank erstellt.

 

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