Ökologische Baubegleitung

Beratung, Begleitung und Kontrolle

Aus Vorsorgegründen und zur Risikominimierung ist im Zuge der Umsetzung bestimmter Vorhaben eine ökologische Baubegleitung (ÖB) sinnvoll. Teilweise wird die ökologische Baubegleitung als Voraussetzung für die Zulassung eines Vorhabens von einer genehmigenden Behörde festgesetzt.

Die ökologische Baubegleitung stellt sicher, dass betroffene Individuen planungsrelevanter Arten soweit möglich geschützt und ggf. umgesiedelt werden können und dass Maßnahmen der Eingriffsminimierung und des Ersatzes fachlich korrekt umgesetzt werden.

Die Ökologische Baubegleitung erfolgt zum Beispiel bei der Umsetzung von:

- Gebäudeabrissen
- Baumfällarbeiten
- Amphibienzäunen
- Vergrämungsmaßnahmen
- Neophytenbekämpfung
- CEF-Maßnahmen
- Vermeidungs- Minimierungs- und Ersatzmaßnahmen

Die Beratung zur konkreten Umsetzung von Maßnahmen vor Ort ist Teil der ökologische Baubegleitung.

Begleitung von Baumfällarbeiten: Im Vorlauf von Baumfällarbeiten werden die Bäume auf das Vorkommen von Höhlen und anderen Strukturen kontrolliert.

Anbringung von Fledermaus-Ersatzquartieren: Wo ein Verlust von potenziellen Quartierstrukturen nicht zu vermeiden ist, kann die Anbringung von Fledermauskästen als Ersatz- bzw. CEF-Maßnahme angeordnet werden.

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