Landschaftspflegerischer Begleitplan

 
Der landschaftspflegerische Begleitplan (kurz LBP) stellt durch Pläne und erläuternde Texte die Maßnahmen dar, die bei einem Bauvorhaben, das Eingriffe in die Natur und Landschaft erfordert, im unmittelbaren Bereich des Bauwerkes oder seiner näheren Umgebung zur Kompensation (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) oder Minimierung (Vermeidungs-, Wiederherstellungs- oder Minimierungsmaßnahmen) dieser Eingriffe geplant sind. Eingriffe sind lt. §14 Absatz 1 BNatSchG wie folgt definiert:
„Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.“
Der LBP ist Bestandteil der Planunterlagen, die zur Genehmigung des Bauvorhabens erforderlich sind.
 

Referenzen

2015 - Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Errichtung einer Windenergieanlage (Enercon E92) nördlich von Oberntudorf inkl. einer Landschaftsbildanalyse lt. Nohl (1993), Hermann Nolte, Paderborn
2013 – Landschaftspflegerischer Begleitplan für den Ausbau der K81 Strempt, Kreis Euskirchen
2013 – LandschaftspflegerischerBegleitplan für den Ausbau des Rastplatzes „Haarstrang“ an der A44, Landesbetrieb Straßenbau
2013 - Landschaftspflegerischer Begleitplan für den Ausbau der L541 Wenholthausen, Landesbetrieb Straßenbau NRW
2012 – Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bau eines Radweges im Bremer Bachtal, Gemeinde Ense
2012 – Landschaftspflegerischer Begleitplan für den Ausbau der K24 in Euskirchen, Kreis Euskirchen
2011 - Landschaftspflegerische Begleitplan zum vierstreifigen Ausbau der B 54 in Lünen, Landesbetrieb Straßenbau NRW
2009 – Landschaftspflegerischer Begleitplan für den barrierefreien Naturerlebnisraum Kermeter im Nationalpark Eifel, Nationalparkforstamt Eifel