Landschaftsplan
Die Kreise und die kreisfreien Städte schließlich stellen für ihr Kreis- bzw. Stadtgebiet Landschaftspläne auf, wobei diese jeweils den gesamten Bereich der Gebietskörperschaft erfassen können (üblich in den meisten kreisfreien Städten) oder jeweils für Teilräume aufgestellt werden (üblich in den meisten Kreisen). Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes erstreckt sich auf den (gesamten) baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts ( § 35 Baugesetzbuch), also auf alle Flächen, die weder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes noch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauBG liegen. Als naturschutzfachliche Grundlage erarbeitet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen einen "Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Landschaftsplanung".
Referenzen
seit 2018 Landschaftsplan Ennigerloh, Kreis Warendorf
seit 2016 Landschaftsplan Altenbeken, Kreis Paderborn
2011-2015 Landschaftsplan Sassenberg, Kreis Warendorf
1999-2007 Landschaftsplan Telgte, Kreis Warendorf