Umweltverträglichkeitsstudie

 
Rechtliche Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Umweltverträglichkeitsstudie beschreibt nicht nur das Vorhaben einschließlich der technischen Verfahren, sondern erfasst zuerst als Basis der Untersuchung die ökologische Ausgangssituation. Die UVS ermittelt, beschreibt und bewertet insbesondere die Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Wechselwirkungen werden ebenso thematisiert wie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der ermittelten Auswirkungen.
 

Referenzen

2015 - Fachgutachten zur Feststellung der Auswirkungen der beantragten zusätzlichen Wasserentnahme aus der Hillenbergquelle II in Bezug auf das unmittelbar angrenzende schutzwürdige Biotop (BK-4515-0113), insbesondere der Westeraue mit Fischfauna, Makrozoobenthos, Vegetation und Boden, Stadtwerke Warstein
2014 – Gutachten über die Vorprüfung des Einzelfalls gem. §3c UVPG zur Verlegung einer Fernwärmeleitung von Oer-Erkenschwick nach Datteln, Fernwärmegesellschaft Oer-Erkenschwick mbH
2012 – Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Erweiterung des Mastbetriebes Vahle, Paderborn-Wewer, Herr Vahle
2011 – Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Hochwasserschutzmaßnahme Möhnebogen in Arnsberg, Ing. Büro Rademacher – Arnsberg
2010 – Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Erweiterung des Mastbetriebes Birkenhäger, Lemgo, Herr Birkenhäger
2010 - Umweltverträglichkeitsstudie zum B-Plan „Industriepark Warstein-Belecke II“, Stadt Warstein
2010 – Umweltverträglichkeitsstudie zum vierstreifigen Ausbau der B 54 in Lünen, Landesbetrieb Straßenbau NRW