Umweltbericht

 
Der Umweltbericht nach §2 Abs.4 BauGB beschreibt und bewertet im Regelverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen das Ergebnis der Umweltprüfung bezüglich der Umweltbelange. Die Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen erfolgt in der Umweltprüfung. Der Umweltbericht gibt eine hinreichende Darstellung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen eines Flächennutzungs- oder Bebauungsplans und soll dabei vernünftige Planungsalternativen anbieten. Im Umweltbericht sind auch Informationen über für das Plangebiet relevante, förmlich festgelegte Ziele des Umweltschutzes darzustellen.
 

Referenzen

2013 – Umweltbericht zum B-Plan Rothe Erde Lippstadt, Thyssen-Krupp Lippstadt
2013 - Umweltbericht zum B-Plan Nr. 110 in Oer-Erkenschwick, Stadt Oer-Erkenschwick
2011 – Umweltbericht zur geplanten Fotovoltaik-Freilandanlage „Auf der Hude“, Architekturbüro Martin Westerfeld, Lippstadt
2009 – Umweltbericht Lünen Laakstraße, Stadt Lünen
2009 – Umweltbericht zum B-Plan Nr. 20.23 „Industriepark Warstein-BeleckeII“, Stadt Warstein
2009 – Umweltbericht zum B-Plan Nr.14 „Berghecke, Oestinghausen“, Gemeinde Lippetal
2009 – Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Stadt Rüthen, Stadt Rüthen