FFH-Verträglichkeitsprüfung

 
Um den günstigen Erhaltungszustand der Lebensräume gem. Anhang. I der FFH-Richtlinie und der Arten gem. Anhang II der FFH-Richtlinie in den Natura-2000-Gebieten zu bewahren, gilt das so genannte „Verschlechterungsverbot". Demnach sind alle Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen verboten, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in den für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen können. Nach § 48d Abs. 1 LG NW ist vor der Zulassung bzw. Durchführung von Projekten/Plänen deren Verträglichkeit mit den für das NATURA 2000-Gebiet festgelegten Erhaltungszielen zu überprüfen. Im Rahmen einer mehrstufigen Prüfung bezüglich der Zulassungs- bzw. Durchführungsfähigkeit eines Projektes bzw. Planes findet an erster Stelle die so genannte Vorprüfung statt. Hierbei ist festzustellen, ob ein NATURA 2000-Gebiet von einem Vorhaben, einer Maßnahme oder einem Eingriff betroffen sein kann und hierdurch erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele zu erwarten sind. Wenn Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, muss nach diesem Prüfschritt keine FFH-Verträglichkeitsprüfung eingeleitet werden. Andernfalls ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Lässt die Prüfung erhebliche Beeinträchtigungen des europäischen Schutzgebietes erwarten, ist das Projekt unzulässig. Eine Zulässigkeit des Projektes ist in diesem Fall nur gegeben, wenn die Anforderungen der Ausnahmeregelungen nach § 48d Abs. 5 LG NW erfüllt sind.
 

Referenzen

2015 - FFH – Voruntersuchung für das FFH-Gebiet „Teilabschnitte Lippe- Unna, Hamm, Soest, Warendorf“ (DE-4314-302) zur Aufstellung des B-Plans Nr. 05.079 "Ehemaliger Kohlehafen", Stadtwerke Hamm GmbH
2014 - FFH-Verträglichkeitsprüfung zur Maststallplanung Jäger am FFH-Gebiet “Pöppelsche“ in Anröchte Berge, Herr Jäger
2014 - FFH-Verträglichkeitsprüfung zur Maststallplanung Happe am FFH-Gebiet „Schwalenberger Wald“ in Kollerbeck, Herr Happe
2014 – FFH-Verträglichkeitsstudie Gärrestbehälter Boltenhof, Herr Gröblinghoff
2013 - FFH-Verträglichkeitsprüfung für einen Gärrestbehälter im Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“, Herr Bürger Westerfeld
2013 – FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Bau einer Lagerhalle in Erwitte-Völlinghausen, Herr Schulte-Krick
2009 - FFH-Voruntersuchung für den barrierefreien Naturerlebnisraum Kermeter im Nationalpark Eifel, Nationalparkforstamt Eifel
2008 – FFH-Voruntersuchung zur Erweiterung von drei Biogasanlagen in der Gemeinde Anröchte für das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde, Herr Henkelmann, Herr Bürger, Herr Gröblinghoff